Förderprogramme für Startups in Sachsen: Ein Überblick

Balkendiagramm mit Wachstumspfeil als Symbol für Förderprogramme

Wer in Sachsen gründet, kann auf eine Reihe von Förderprogrammen zurückgreifen. Freistaat, Bund und EU bieten finanzielle Unterstützung für unterschiedliche Phasen der Unternehmensentwicklung – von der Idee bis zur Wachstumsphase.

SAB: Die Förderbank des Freistaats Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die zentrale Förderinstitution des Freistaats. Sie vergibt Darlehen, Bürgschaften und Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer in Sachsen. Besonders relevant für Startups in Leipzig sind das Mikrodarlehen Sachsen (bis 25.000 Euro) und das Gründerdarlehen Sachsen für größere Investitionen.

Die SAB-Darlehen werden nicht direkt bei der SAB beantragt, sondern über eine Hausbank eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag weiter; das Risiko wird zwischen Bank und SAB aufgeteilt. Das erhöht die Chancen auf eine Finanzierung auch dann, wenn die eigene Bonität noch gering ist.

KfW-Programme des Bundes

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet bundesweit mehrere Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer an. Das bekannteste ist der ERP-Gründerkredit StartGeld, der Kredite bis zu 125.000 Euro für Neugründungen und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung bereitstellt. Die Zinssätze liegen in der Regel unter Marktniveau.

Auch hier gilt: Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt über die KfW. Es empfiehlt sich, mehrere Banken anzufragen, da die Konditionen und die Bereitschaft zur Weiterleitung variieren können.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet und noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist unter anderem die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die von einer fachkundigen Stelle – etwa der IHK zu Leipzig oder einer Bank – bestätigt werden muss.

Der Zuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: In den ersten sechs Monaten gibt es das bisherige ALG-I plus 300 Euro monatlich, in einer optionalen zweiten Phase von weiteren neun Monaten nur noch die 300 Euro. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.

EXIST-Gründerstipendium für Hochschulgründer

Wer an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Sachsen eine technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee entwickeln will, kann das EXIST-Gründerstipendium beantragen. Es richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Wissenschaftler und finanziert bis zu einem Jahr die Gründungsvorbereitung.

In Leipzig ist die Universität Leipzig und die HTWK Leipzig Teil des EXIST-Netzwerks. Beide Hochschulen haben Gründungsbüros, die bei der Antragstellung unterstützen.

Beratungsförderung: Wissen kaufen mit Zuschuss

Das Bundesprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" ermöglicht Gründerinnen und Gründern, externe Beratung bezuschussen zu lassen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 3.500 Euro bei Neugründungen.

Der Berater muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen sein. Eine Liste zugelassener Berater ist auf der BAFA-Website verfügbar. Dieser Zuschuss lässt sich gut kombinieren, um einen Businessplan zu erstellen oder die Finanzplanung zu optimieren.